Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der THIS GmbH und mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entsprechende Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Zustimmung der THIS GmbH schriftlich per Briefpost oder elektronisch per E-Mail. § 305b BGB bleibt unberührt.

§ 2 Angebot und Auftrags­erteilung

Die Angebote von THIS GmbH verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragsbestätigung muss in schriftlicher Form oder per E-Mail erfolgen.

§ 3 Termine und Liefer­fristen

Fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von THIS GmbH schriftlich oder per Mail bestätigt wurden. Die Bestätigung erfolgt unter der Bedingung, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gemäß §5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachkommt. Für den Fall, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, müssen die Fristen neu vereinbart werden.

Bei der Änderung des Auftragsgegenstandes, insbesondere des Auftragsumfangs, verlieren die bisherigen Fristen ihre Gültigkeit. Die Parteien vereinbaren in diesem Fall unverzüglich neue Fristen und Liefertermine

Kann THIS GmbH eine Frist nicht einhalten aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, verlängert sich die vereinbarte Frist zur Fertigstellung um einen angemessenen Zeitraum. In diesem Fall hat THIS GmbH den Auftraggeber unverzüglich über den neuen möglichen Fertigstellungstermin zu informieren.

§ 4 Preise und Zahlungs­bedingungen

Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise Nettopreise exkl. jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der mit dem Angebot übermittelten Leistungsbeschreibung der THIS GmbH sowie den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der THIS GmbH.

Über die Angebotsbeschreibung hinausgehender Mehraufwand, insbesondere wegen nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Tagessätzen, ersatzweise zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der THIS GmbH berechnet.

Mit dem Vertragsschluss hat THIS GmbH in jedem Fall Anspruch auf eine Abschlagszahlung in Höhe von 40% der vereinbarten Gesamtvergütung. Die restliche Zahlung wird fällig mit Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber. Bei vereinbarten Teilleistungen ist die anteilige Vergütung jeweils nach Abnahme der Teilleistung fällig.

Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat gilt die Erbringung in Teilleistungen als vereinbart. THIS GmbH rechnet die erbrachten Teilleistungen auf monatlicher Basis ab und erteilt hierüber Abschlagsrechnungen. Die Rechnungsbeträge sind zunächst auf die bei Vertragsschluss erbrachte Abschlagszahlung anzurechnen.

Der Auftraggeber hat die Leistungen unverzüglich nach Zurverfügungstellung zu überprüfen. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 10 Werktagen ab Übergabe aller vertragsrelevanten Daten an den Auftragsgeber der vertragsgemäßen Erbringung widerspricht. Bei Teilleistungen beginnt die Rügefrist mit Ablieferung der jeweiligen Teilleistung bzw. bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat mit Abrechnung der in diesem Monat erbrachten Teilleistung.

Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen von THIS GmbH 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9-Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete Ansprüche des Auftraggebers.

§ 5 Mit­wirkungs­pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der THIS GmbH aktiv zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Hierzu gehört u. a., dass der Auftraggeber

  1. eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern der THIS GmbH während der vereinbarten Projektlaufzeit als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrags als Zwischenentscheidung oder Freigabe notwendig sind.
  2. den Mitarbeitern der THIS GmbH jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen versorgt.
  3. ein Feedback in schriftlicher und konsolidierter Form innerhalb der vereinbarten Projektplanung auf die Arbeitsergebnisse gibt, die von THIS GmbH übergeben werden.
  4. der THIS GmbH alle für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Daten, Inhalte, Medien rechtzeitig zur Verfügung stellt.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte / Vertrags­strafe

  1. Von THIS GmbH erstellte Entwürfe, Konzepte und alle sonstigen Werke (Internetseiten und deren Bestandteile, Grafiken, Präsentationen usw.) dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei einem Verstoß hiergegen, hat der Auftraggeber THIS GmbH eine Vertragsstrafe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
  2. Das Urheberrecht für veröffentlichte, von THIS GmbH erstellte Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Internetseiten und deren Bestandteile, Grafiken, Präsentationen usw.) bleibt allein bei THIS GmbH. Sie überträgt dem Auftraggeber nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte, jedoch keinerlei Eigentumsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
  3. Der Auftraggeber erhält erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die Nutzungsrechte für alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Internetseiten und deren Bestandteile, Grafiken, Präsentationen usw.).
  4. Auch wenn dem Auftraggeber das Nutzungsrecht eingeräumt wurde, bleibt THIS GmbH in jedem Fall berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Internetseiten und deren Bestandteile, Grafiken, Präsentationen usw.) im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen THIS GmbH und dem Auftraggeber.
  5. THIS GmbH hat das Recht, auf allen Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, THIS GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von THIS GmbH, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
  6. Die von THIS GmbH zur Abstimmung erstellten Ideen, Konzepte und Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur zum Zwecke der Anschauung und Prüfung der Zwischenergebnisse verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage des Auftraggebers, die zur Verfügungstellung an Dritte oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Weiterbearbeitung eines Entwurfs für eigene Präsentationen. Werden die Ideen, Konzepte und Entwürfe dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts durch den Auftraggeber eingesetzt, steht THIS GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Angebotspreises bzw. der vereinbarten Vergütung zu. Davon unberührt bleibt das Recht von THIS GmbH, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

§ 7 Rechte Dritter

  1. THIS GmbH wird für jeden Auftrag bzw. für jedes Projekt individuelle Leistungen erbringen. Einzelne Bestandteile dieser Leistungen (z.B. Grafische Elemente wie Icons, Code-Fragmente von HTML, CSS und JavaScript) werden dabei zwangsläufig für einzelne Auftragsarbeiten immer wieder verwendet, so dass der Auftraggeber daran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechtes – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwirbt.
  2. Sollte THIS GmbH im Einzelfall Grafiken oder Schriften aus lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen entnommen haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens THIS GmbH eingesetzte Designbestandteile auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber THIS GmbH erhoben werden. Außerdem behält sich THIS GmbH das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben.
  3. Sofern der Auftraggeber die Verwendung „exklusives“ Material, d.h. solches weder in einem anderen Projekt von THIS GmbH verwendet oder in lizenzfreien Sammlungen vorhanden ist, sind die notwendigen Kosten, insb. Lizenzgebühren, der Erstellungs- und Beschaffungsaufwand vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. THIS GmbH garantiert trotz sorgfältiger Prüfung nicht, dass das verwendete Material in gleicher oder ähnlicher Form von Dritten verwendet wird bzw. wurde. Der Auftraggeber kann, in Abstimmung mit THIS GmbH, das gewünschte exklusive Material selbst zur Verfügung stellen. In diesem Fall garantiert er, dass er alle erforderlichen Rechte an dem zugelieferten Material besitzt.

§ 8 Veröffent­lichungen

Zu Werbezwecken darf THIS GmbH, ausgewählte Kunden – als Referenzkunden – und Projekte – als Referenzprojekte – auf seinen Internetseiten veröffentlichen, sofern dies der Auftraggeber nicht binnen eines Monats bei Abnahme ausdrücklich schriftlich untersagt.

§ 9 Gewähr­leistung

Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person, stehen diesem Gewährleistungsrechte nur dann zu, wenn dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Abweichungen in der Darstellung oder Umsetzung vom Konzept und Entwürfen, welche auf technischen Gegebenheiten und unterschiedlichen Standards basieren, stellen keinen Mangel dar.

Der Auftraggeber kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn zwei Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.

Stellt sich heraus, dass ein vom Auftraggeber als Mangel gemeldetes Problem tatsächlich keinen Gewährleistungsanspruch auslöst, ist THIS GmbH berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstandenen Aufwand zu berechnen, sofern dem Kunden bei der Meldung dieses Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 10 Haftungs­beschränkung

THIS GmbH haftet unbeschränkt, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei Verletzung von Leib oder Leben. In allen anderen Fällen ist die Haftung der THIS GmbH auf den vorhersehbaren Schadensumfang begrenzt.

THIS GmbH prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzten. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

Der Auftraggeber stellt THIS GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind.

§ 11 Fremd­leistungen Dritter

THIS GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen auch an Dritte zu übertragen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, THIS GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten auf erstes Anfordern freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Dritten ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

§ 12 Datenschutz und Geheim­haltung

THIS GmbH verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere vertrauliche Daten geheim zu halten und vor dem Zugang Dritter zu schützen. Sie verpflichtet sich, Daten nur nach ausdrücklicher oder stillschweigender Freigabe durch den Auftraggeber Dritten zugänglich zu machen.

Mitarbeiter der THIS GmbH und Subunternehmer, einschließlich dessen Mitarbeiter, sind nicht Dritte im Sinne dieser Regelung.

THIS GmbH verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter zur Geheimhaltung gemäß des ersten Absatzes zu verpflichten.

§ 13 Schluss­bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die beanstandete Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber, der Kaufmann ist, und THIS GmbH ist Düsseldorf. Soweit nicht anders vereinbart ist Erfüllungsort Düsseldorf.

Die Parteien vereinbaren in Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus Vertragsverhältnissen die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. der elektronischen Form. Dies gilt auch für die Vereinbarung über das Schriftformerfordernis bzw. das Erfordernis der elektronischen Form selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.